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FAQ

Was die Raupe Ende der Welt nennt, nennt der Rest der Welt Schmetterling. Laotse

Die oftmals angegebene Erfolgsquote bei Mediationen von etwa 80 Prozent ist unerwartet hoch. Dies zeigt, wieviel Potential in diesem aussergerichtlichen Weg der Konfliktlösung steckt. Mediationen können in wenigen Sitzungen innerhalb von zwei bis drei Monaten durchgeführt werden. Vor allem in geschäftlichen Angelegenheiten kann die Mediation auch konzentriert einem einzigen oder wenigen Tagen stattfinden. Die Dauer und die konkrete Ausgestaltung des Mediationsverfahrens variieren je nach Komplexität des jeweiligen Falles und der Verhandlungsbereitschaft der Parteien. Ich verfüge über einen flexiblen Mediationsstil und passe das Verfahren auf die jeweilige Konstellation und die spezifischen Anforderungen und Bedürfnisse der Parteien an.

Daher biete ich auch die sog. Kurzzeitmediation an, welche beispielsweise gut in geschäftlichen Angelegenheiten oder bei Regelungen der Erbschaft mit entfernt lebenden Familienmitgliedern zur Anwendung kommen kann. Hier sind sehr zeitnahe Regelungen erwünscht, deshalb findet eine Vorlaufphase statt, damit die eigentliche Mediation in ein bis zwei Tagen durchgeführt werden kann.

In der Regel läuft das Verfahren der Mediation in folgenden Schritten ab:

  • Eignungs- und Auftragsklärung, Mediationsvereinbarung
  • Informations- und Themensammlung
  • Klärung der Interessen und Bedürfnisse aller Beteiligten
  • Offene Entwicklung von Lösungsoptionen
  • Bewertung, Auswahl und Konkretisierung der Optionen
  • Erstellen einer Abschlussvereinbarung
  • (Lockere Begleitung der Umsetzung und allfällige Anpassungen)

Anlässlich eines ersten Telefonates besprechen wir, ob unter den geschilderten Umständen eine Mediation grundsätzlich möglich und sinnvoll ist.

Mit der Mediation werden oft langfristige (Geschäfts-)Beziehungen oder Lebenskontexte geregelt. Dabei kann es nach Abschluss der Mediation vorkommen, dass sich die Verhältnisse ändern oder die Kommunikation ins Stocken gerät. Hier ist es wichtig, sofort anzusetzen, um in gutem Einvernehmen zu bleiben. Deshalb stehe ich Ihnen gerne weiterhin als Ansprechpartnerin zur Seite.

Seit 2011 regeln die Art. 213 – 218 der Schweizerischen Zivilprozessordnung das Verhältnis der Mediation zum zivilprozessrechtlichen Verfahren.

Im gerichtlichen Verfahren legen die Parteien die Entscheidung über ihren Konflikt in die Hände des Gerichts. Bis zum richterlichen Entscheid werden in einem streng formalisierten Verfahren nach Massgabe der Prozessordnung die Entscheidungsgrundlagen (Rechtsbegehren, relevanter Sachverhalt, Beweismittel) von beiden Parteien dem Gericht vorgelegt. Sachdarstellungen der Parteien werden im Streitfall nur berücksichtigt, wenn sie bewiesen werden können. Hauptsächlicher Bezugspunkt auch bei gerichtlichen Vergleichen, bleibt das Recht. Im gerichtlichen Verfahren ist der Blick vergangenheitsbezogen und problemorientiert und es stehen die Positionen der Parteien im Zentrum. Während die Mediation in die Zukunft schaut und mit den Ressourcen arbeitet, welche bei den Parteien vorhanden sind. Die Mediation versucht, die Interessen und Bedürfnisse hinter den von den Parteien eingenommenen Positionen zu ergründen. Dies ausgehend von der Erkenntnis, dass Positionen oft starr und wenig veränderlich sind und sich hinter abweichenden Positionen nicht selten die gleichen oder ähnliche Interessen verbergen (Auszug aus dem Merkblatt zur Mediation vom Obergericht des Kantons Zürich vom 16.12.2010).

Die Mediation eröffnet Möglichkeiten der Konfliktlösung, welche wesentlich über die formal-juristische Streitbeilegung hinausreichen. Die gemeinsam erarbeiteten Lösungen in der Mediation können persönlich, wirtschaftlich, praktisch, wie auch rechtlich relevante Aspekte umfassen. Erwähnenswert sind zudem die (wesentlich) geringeren Kosten und die Schnelligkeit des Mediationsverfahrens gegenüber dem Gerichtsverfahren. Geschätzt wird die Mediation auch weil sie ein unkompliziertes Verfahren ist und der Dokumentenkrieg weitgehend entfällt.

Anwälte und weitere Fachspezialisten können Teil des Mediationsverfahrens sein. In gewissen Situationen sind sie sogar unerlässlicher Bestandteil davon. Beispielsweise wenn es darum geht, die von den Parteien erarbeitete Lösung auf ihre Machbarkeit zu prüfen, z.B. in steuerlicher Hinsicht oder bei der Schätzung einer Liegenschaft.

Sind die Parteien anwaltlich vertreten, besprechen wir von Anfang an, wie die Einbindung der jeweiligen Anwälte erfolgen soll. Eine gute, unkomplizierte Zusammenarbeit ist mir wichtig, damit das Mediationsverfahren effizient abläuft und vom Input der teilnehmenden Anwälte optimal profitieren kann.

Eine Mediation oder Gesprächsmoderation ist sinnvoll, wenn die Parteien sich in einer Situation befinden, in welcher Sie von den Vorteilen der Mediation mehr profitieren können und wollen, als sie es mit einem anderen Weg der Konfliktlösung, wie beispielsweise einem Gerichtsverfahren, tun würden.

Vorteile der Mediation und Gesprächsmoderation:

  • Geschäftliche oder private Beziehungen werden geschont und können sogar verbessert werden
  • Neuer Impuls in einer festgefahrenen Situation, wenn Gespräche oder Verhandlungen ins Stocken gekommen sind
  • Grosse Vertraulichkeit
  • Möglichkeit, eine für beide Seiten gesichtswahrende Einigung zu finden
  • Zeitnahe und kostengünstige Lösung
  • Vorwärts gerichteter Blick, die Zukunft wird gestaltet
  • Die Beteiligten bringen sich aktiv und selbstbestimmt in das Mediationsverfahren ein, was zu besseren und nachhaltigeren Ergebnissen führt
  • Unkompliziertes Verfahren anstatt lange Dokumentationen
  • Möglichkeit individuelle Lösungen zu erarbeiten, von denen beide Seiten profitieren

Die Einsatzmöglichkeiten der Wirtschaftsmediation sind vielfältig. Sie reichen von der Konfliktlösung innerhalb und zwischen Unternehmen, zu Differenzen zwischen GesellschafterInnen und Konflikten in und zwischen Teams / Abteilungen bis zu Vertragsverhandlungen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften. Dabei kann es unter anderem um Geschäftsbeziehungen mit Kunden oder Lieferanten, um Nachfolgeregelungen oder Konflikte zwischen MitarbeiterInnen gehen.

Bei der Wahl eines Konfliktlösungsverfahrens kommt somit der Aufrechterhaltung oder Verbesserung von Geschäftsbeziehungen und der Wahrung der Vertraulichkeit ein grosser Stellenwert zu. Gerade im Wirtschaftsbereich befinden sich die Parteien oft in gewollten längerfristigen Geschäftsbeziehungen und haben ein gemeinsames wirtschaftliches Interesse diese Zusammenarbeit auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Zudem sollen die konkreten Verhältnisse gebührend berücksichtigt werden können und eine rasche Beendigung der Differenzen ist in ökonomischer Hinsicht wichtig. Das Risiko unvorhersehbarer Entscheide von Gerichten oder Schiedsgerichten in inhaltlicher wie auch kostenmässiger Hinsicht kann erheblich sein.

Hier bietet die Wirtschaftsmediation spezifische Vorteile und eignet sich insbesondere, wenn den Parteien mit einer einvernehmlichen Lösung besser geholfen ist, als mit einer (langdauernden) rechtlichen Auseinandersetzung. Sie ermöglicht eine zeitnahe, konstruktive und vertrauliche Lösungsfindung und ist nah an der Konfliktsituation und den direkt Beteiligten dran. Die Parteien behalten es in der Hand, über die Themen und den Ausgang des Mediationsverfahrens zu bestimmen. Es können nicht nur rechtliche sondern auch strategische, ökonomische, soziale und familiäre Interessen miteinbezogen werden. Die Wirtschaftsmediation nimmt eine Brückenbauerfunktion ein und ermöglicht nachhaltige, interessenbasierte und individuelle Ergebnisse. Sie wirkt zukunftsgestaltend und setzt keine unnötige Zeit und Mittel für die Aufarbeitung der Vergangenheit ein.

Nach der Mediation können die Parteien die eigenen Ressourcen an Zeit, Energie und Finanzen rasch wieder auf mehrwertbringende Aufgaben und Themen konzentrieren. Die beteiligten MitarbeiterInnen können wieder produktiver tätig sein.

Das Honorar berechnet sich in der Regel auf Stundenbasis oder als Tagessatz und wird zu Beginn des Auftrages transparent vereinbart. Üblicherweise wird das zu entrichtende Honorar unter den Parteien aufgeteilt. Viele Rechtsschutzversicherungen in der Schweiz beteiligen sich mittlerweile an den Honoraren für eine Mediation oder Schlichtung, weshalb sich eine Nachfrage lohnt.

Grundsätzlich ist die Mediation im Vergleich zu einem gerichtlichen Vorgehen für die Parteien (wesentlich) kostengünstiger. Die Gerichtskosten entfallen und falls Anwälte beigezogen wurden, können sich diese auf die Rechtsberatung konzentrieren und aufwendige Schriftenwechsel und Gerichtsverhandlungen bleiben erspart. Die von den Parteien zu tragenden Aufwendungen sind besser voraussehbar und ein zwischenzeitlicher wirtschaftlicher Schwebezustand kann aufgrund des schnelleren Verfahrens zeitlich reduziert werden.

Das Honorar für die Konfliktberatung wird auf Stundenbasis abgerechnet.

Kontaktieren Sie mich und wir schauen die konkrete Situation sowie die damit verbundenen Ausgaben in einem unverbindlichen Erstgespräch an.

Ich sehe mich als Brückenbauerin. Indem ich mittels verschiedener Mediationsmethoden eine Brücke für die Parteien baue, welche sie zu einer konstruktiven Kommunikation miteinander führen soll.

Die Rolle der Mediatorin nehme ich als unabhängige und allparteiliche Vermittlerin wahr, welche weder urteilt noch bewertet. Meine Hauptaufgabe ist die wertschätzende Unterstützung der Parteien auf ihrem Weg zu einer konstruktiven, einvernehmlichen und eigenständigen Konfliktlösung. Dazu strukturiere ich das Verfahren und schaffe idealerweise eine offene Gesprächsatmosphäre zwischen den Parteien. Nach Durchführung der Mediation arbeite ich die Abschlussvereinbarung aus. Zudem übernehme ich je nach Kontext der Mediation weitere Aufgaben wie die Zusammenarbeit mit Fachspezialisten oder die aktive Unterstützung bei der Machbarkeitsprüfung und der Umsetzung der getroffenen Vereinbarung. Nach dem Abschluss der Mediation stehe ich den Beteiligten weiterhin als Ansprechpartnerin zur Seite, damit schnell auf neu auftauchende Situationen reagiert werden kann und die Parteien nachhaltig zufrieden sind.

Gesellschaft und privater Bereich

Partnerschaft, Familie, Kinder; Scheidung und Trennung; Erbschaft; Nachbarschaft; Hofleben; Schule; Generationen, Alter und Gesundheit; interkulturelles Zusammenleben

 

Wirtschaft und Arbeitswelt

Zwischen und innerhalb von Unternehmen und Organisationen; KMU und Familienbetriebe; Nachfolgeregelungen; Bauwesen; Versicherungen und Rechtsschutz; Gesundheitswesen

 

Politik und Verwaltung

Gemeinwesen, Behörden, Verwaltung; Umwelt, Planung, Infrastruktur, Verkehr; Kulturgüterschutz und Denkmalpflege; Strafverfahren; Integrations- und Friedensarbeit; Internationale Beziehungen

(basierend auf der Darstellung des Schweizerischen Dachverbandes Mediation)